ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
von Ganglbauer Landtechnik
1. Geltung und Allgemeines
Diese AGB gelten für alle Verträge, Ankäufe, Lieferungen und sonstige Leistungen einschließlich sämtlicher Beratungsleistungen der Ganglbauer Landtechnik, unabhängig davon, ob diese als Verkäufer, Käufer, Lieferant oder Dienstleister auftritt.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart oder von der Ganglbauer Landtechnik schriftlich bestätigt wurden. Nebenabreden bestehen nicht.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Ganglbauer Landtechnik und dem Vertragspartner. Vertragspartner ist jede natürliche oder juristische Person, die mit der Ganglbauer Landtechnik in Geschäftsbeziehung tritt.
Für allfällige Streitigkeiten gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Steyr. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Kaufgegenstand
Der Kaufantrag gilt für den Kaufgegenstand in der bei Vertragsabschluss bestellten Ausführung. Bei Neugeräten/Neuwaren sind serienmäßige Abweichungen hinsichtlich Konstruktion, Farben oder Design zulässig, sofern diese für den Käufer zumutbar sind und keine steuerlichen oder versicherungstechnischen Nachteile entstehen.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Firmensitz der Ganglbauer Landtechnik.
Der Auftraggeber hat nach Anzeige der Bereitstellung den Kaufgegenstand innerhalb von 10 Tagen am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und abzuholen. Mit Übernahme gilt der Kaufgegenstand als ordnungsgemäß geliefert.
Wird der Kaufgegenstand verspätet übernommen, ist die Ganglbauer Landtechnik berechtigt, eine angemessene Standgebühr zu verrechnen. Für Schäden haftet sie – sofern keine Versicherungsdeckung besteht – nur bei grobem Verschulden.
3. Leistungsausführung und Leistungsumfang
Die Ausführung der Leistung beginnt erst, wenn sämtliche technischen Details geklärt sind und der Auftraggeber alle erforderlichen technischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat.
Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot oder in schriftlich bestätigten Vertragsunterlagen enthalten sind, sind nicht geschuldet.
Mitgelieferte Betriebsanleitungen sind vom Käufer eigenverantwortlich zu lesen und zu beachten.
4. Leistungsfristen und Termine
Leistungstermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögert sich der Beginn oder die Ausführung der Leistung aus Gründen, die nicht der Sphäre der Ganglbauer Landtechnik zuzurechnen sind, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
Dies gilt auch bei nachträglichen Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags.
5. Entgelt / Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro.
Maßgeblich sind die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Frühere Preislisten und Kataloge verlieren mit Erscheinen neuer Versionen ihre Gültigkeit.
6. Zahlung
Die Rechnungslegung erfolgt umgehend nach Lieferung oder Leistungserbringung.
Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug und spesenfrei fällig.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen unvollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Beanstandungen zurückzuhalten.
Eingehende Zahlungen werden zunächst auf Zinsen, Nebenkosten und vorprozessuale Kosten (z. B. Anwalts- oder Inkassokosten) und zuletzt auf das aushaftende Kapital angerechnet.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in banküblicher Höhe verrechnet. Bei Nichteinhaltung von zwei Raten bei Teilzahlungen ist die Ganglbauer Landtechnik berechtigt, Terminverlust geltend zu machen.
7. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Maschinen und Zubehörteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) Eigentum der Ganglbauer Landtechnik.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware ordnungsgemäß zu warten und instand zu halten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor vollständiger Bezahlung sind unzulässig.
Bei Vertragsverletzung ist die Ganglbauer Landtechnik berechtigt, die Ware auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen.
8. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erstellt und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Unverbindliche Kostenschätzungen erfolgen ohne Gewähr.
Die Erstellung eines Kostenvoranschlages kann kostenpflichtig sein. Bei Auftragserteilung werden diese Kosten angerechnet.
9. Mahn- und Inkassospesen
Im Verzugsfall hat der Auftraggeber sämtliche vorprozessualen Kosten (z. B. Anwalts- und Inkassokosten) zu ersetzen.
Für jede Mahnung werden EUR 10,– verrechnet.
Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere durch höhere Finanzierungskosten, zu ersetzen.
10. Gewährleistung und Haftung
Bei Mängeln hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Verbesserung oder Austausch.
Sind Verbesserung oder Austausch unmöglich oder unverhältnismäßig, besteht Anspruch auf Preisminderung oder – bei nicht geringfügigen Mängeln – auf Wandlung.
Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäße Verwendung, normale Abnutzung oder Verwendung in Verbindung mit ungeeigneten Drittgeräten entstehen.
Zusätzliche Garantieleistungen können gesondert vereinbart werden. Diese schränken gesetzliche Gewährleistungsrechte nicht ein.
11. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug, Konkurs oder Zahlungsverzug ist die Ganglbauer Landtechnik berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Im Fall eines verschuldeten Rücktritts durch den Auftraggeber kann ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder der tatsächlich entstandene Schaden verlangt werden.
12. Datenschutz und Adressänderung
Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung automationsunterstützt verarbeitet werden.
Adressänderungen sind unverzüglich bekanntzugeben. Schriftstücke gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden.